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12. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021

Die 12. Corona-Eindämmungsverordnung umfasst die aktuellen Regelungen. Die Freiwilligkeit zum Betreten der WfbM bleibt bestehen. Die VO ist bis zum 24.05.2021 gültig.

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Veröffentlichung

Mo, 10. Mai 2021