15. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.11.2021
Die 15. SARS-CoV-2 EindV ist bis zum 15.12.2021 gültig. Mit dieser Verordnung wird Leistungsberechtigten die Anwesenheit in der WfbM freigestellt. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich (Vgl. § 12 Abs. 6)